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Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan (высший орган государственной власти), das nur zu diesem Zweck zusammentritt (созывается). Es besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. Gewählt wird der Bundespräsident mit der Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung für eine Amtszeit (срок пребывания на должности) von fünf Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig (допустима). Bei der Konstruktion der Bundesversammlung hat sich der Parlamentarische Rat von zwei grundlegenden Prinzipien der Verfassungsordnung leiten lassen:
Das Amt des Präsidenten erhielte damit eine eigene, vom Parlament unabhängige Legitimation, die vom Grundgesetz nicht gewollt ist. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich (согласно международному праву). Er repräsentiert die Einheit des Staates. Der Parlamentarische Rat hat nach den Erfahrungen der Weimarer Republik die Befugnisse (право) des Präsidenten bewusst (осознанно) beschränkt. Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat die üblichen Funktionen eines Staatsoberhauptes. Dazu gehören:
Bei der Wahrnehmung (соблюдение) weiterer Rechte kann der Bundespräsident nicht selbständig, sondern nur im Zusammenwirken (содействие) mit anderen Verfassungsorganen handeln. Einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers schlägt der Bundespräsident dem Bundestag vor. Er ernennt und entlässt auf Vorschlag (рекомендацию) des Kanzlers die Bundesminister.
© 2015, Лялюшкина Таисья Васильевна 639